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   BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86   

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BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86 (https://dejure.org/1987,1568)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1987 - X ZB 29/86 (https://dejure.org/1987,1568)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - X ZB 29/86 (https://dejure.org/1987,1568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen Festsetzung der zu erstattenden Anwaltsgebühren - Anforderungen an Kostenfestsetzungsverfahren in Patentsachen - Bestimmung der Höhe der Vergütung eines im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreters - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PatG (1981) § 100 Abs. 1; PatVertrGebG § 7
    "Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur Festsetzung der Gebühren des beigeordneten Vertreters

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1149 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 381
  • MDR 1988, 316
  • GRUR 1988, 115
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1986 - X ZB 38/84

    "Transportbehälter"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86
    Im Verfahren zur Festsetzung der Gebühren des beigeordneten Vertreters findet die Rechtsbeschwerde nicht statt (im Anschluß an BGHZ 97, 9 [BGH 09.01.1986 - X ZB 38/84] - Transportbehälter).

    Die Rechtsbeschwerde richtet sich zwar gegen eine Beschwerdeentscheidung des Patentgerichts; trotzdem ist sie nicht statthaft, weil dem § 100 Abs. 1 PatG die speziellen Regelungen für das Kostenfestsetzungsverfahren vorgehen (BGHZ 97, 9, 12 [BGH 09.01.1986 - X ZB 38/84] - Transportbehälter).

    Sie ist für das Kostenfestsetzungsverfahren nach der Zivilprozeßordnung ausgeschlossen (§§ 103 ff., 567 Abs. 3, 568 Abs. 3 ZPO), ferner für die Festsetzung der einem Beteiligten im patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren zu erstattenden Kosten (vgl. BGHZ 97, 9 [BGH 09.01.1986 - X ZB 38/84]), weiter für das Verfahren auf Festsetzung der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts gegen die eigene Partei (§ 19 Abs. 2 BRAGO mit Verweisung auf die Bestimmungen zum Kostenfestsetzungsverfahren nach der ZPO), außerdem für das Verfahren auf Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung (§ 128 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 3 BRAGO) und schließlich auch für die im Patentgesetz geregelten Entscheidungen zur Verfahrenskostenhilfe (§ 135 Abs. 3 PatG).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BPatG, 16.05.2012 - 4 ZA (pat) 52/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Mitwirkender Vertreter" -

    Nach bisher überkommener Auffassung (BGH GRUR 2001, 139, 140 - Parkkarte; BGHZ 97, 9 = GRUR 1986, 453 - Transportbehälter; BGH GRUR 1993, 890 - Teilungsgebühren; BGH GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher; Mes, a. a. O., § 100 PatG Rn. 11; Schulte, a. a. O., § 99 Rn. 10; § 100 Rn. 12) wird die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über die Erinnerung in Kostenfestsetzungsverfahren als nicht statthaft angesehen.

    Demgegenüber lassen die Entscheidungsgründe - oder sonstige zu dieser Problematik ergangenen Entscheidungen - keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass der Bundesgerichtshof die maßgebliche Verweisungsnorm im PatG (dort § 62 Abs. 2 PatG, Fassung v. 16.12.1980, gültig bis 31.10.1998) nicht als ausreichende Zulassung einer Anfechtung i. S. v. § 99 Abs. 2 PatG verstanden hat und bereits deshalb eine Rechtsbeschwerde als ausgeschlossen sah (ebenso auch BGH GRUR 1988, 115, 116 - Wärmeaustauscher).

    Auch der vom Bundesgerichtshof in der "Transportbehälter"-Entscheidung hervorgehobene weitere Aspekt, dass § 100 Abs. 1 PatG (Fassung v. 16.12.1980, gültig bis 31.10.1998 mit identischer, auf § 73 abstellender Regelung) allgemeinen Charakter hat und diesem die speziellen Regelungen für das Kostenfestsetzungsverfahren als lex specialis vorgehen (ebenso BGH GRUR 1988, 115, 116 - Wärmeaustauscher), kehrt sich nach der aktuellen Rechtslage zugunsten einer von § 100 PatG losgelösten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in diesen Verfahren um.

  • BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00

    Parkkarte; Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Kostenentscheidung durch das

    Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, die die Ablehnung einer vom Rechtsbeschwerdeführer beantragten Kosten(grund)entscheidung zum Gegenstand hat, ist - anders als etwa in den Fällen, in denen die angefochtene Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren (BGHZ 97, 7 - Transportbehälter) oder die Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Vertreters (Sen.Beschl. v. 13.10.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher II) betrifft - statthaft.

    Sie ist weiter unstatthaft, wenn die Beschwerdeentscheidung lediglich das Kostenfestsetzungsverfahren (BGHZ 97, 9 - Transportbehälter) oder die Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Vertreters (Sen.Beschl. v. 13.10.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher II) betrifft.

  • BPatG, 16.04.2012 - 4 ZA (pat) 35/11

    Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren -

    Demgegenüber lassen die Entscheidungsgründe - oder sonstige zu dieser Problematik ergangenen Entscheidungen - keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass der Bundesgerichtshof die maßgebliche Verweisungsnorm im PatG (dort § 62 Abs. 2 PatG, Fassung v. 16.12.1980, gültig bis 31.10.1998) nicht als ausreichende Zulassung einer Anfechtung i. S. v. § 99 Abs. 2 PatG verstanden hat und bereits deshalb eine Rechtsbeschwerde als ausgeschlossen sah (ebenso auch BGH GRUR 1988, 115, 116 - Wärmeaustauscher).

    Auch der vom Bundesgerichtshof in der "Transportbehälter"-Entscheidung hervorgehobene weitere Aspekt, dass § 100 Abs. 1 PatG (Fassung v. 16.12.1980, gültig bis 31.10.1998 mit identischer, auf § 73 abstellender Regelung) allgemeinen Charakter hat und diesem die speziellen Regelungen für das Kostenfestsetzungsverfahren als lex specialis vorgehen (ebenso BGH GRUR 1988, 115, 116 - Wärmeaustauscher), kehrt sich nach der aktuellen Rechtslage zugunsten einer von § 100 PatG losgelösten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in diesen Verfahren um.

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 75/10

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt: Rechtsbeschwerde zum BGH

    Die Vorschriften des § 56 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. i.V.m. § 33 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 6 Satz 1 RVG enthalten eine vorrangige abschließende Sonderregelung gegenüber § 574 ZPO (vgl. Hartmann Kostengesetze 38. Aufl. § 56 RVG Rdn. 22; Hansens RVGreport 2007, 100; Müller-Rabe in Gerold/Schmid/v. Eicken RVG 18. Aufl. § 56 Rdn. 32 unter Aufgabe der abweichenden Ansicht in der Vorauflage Rdn. 23 f.; zur gleichen Rechtslage unter Geltung der BRAGO siehe BGH Beschluss vom 13. Oktober 1987 - X ZB 29/86 - NJW-RR 1988, 381 f.; a.A. OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 949, 950).
  • BPatG, 07.05.2012 - 4 ZA (pat) 13/12

    Mitwirkender Rechtsanwalt III - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Demgegenüber lassen die Entscheidungsgründe - oder sonstige zu dieser Problematik ergangenen Entscheidungen - keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass der Bundesgerichtshof die maßgebliche Verweisungsnorm im PatG (dort § 62 Abs. 2 PatG, Fassung v. 16.12.1980, gültig bis 31.10.1998) nicht als ausreichende Zulassung einer Anfechtung i. S. v. § 99 Abs. 2 PatG verstanden hat und bereits deshalb eine Rechtsbeschwerde als ausgeschlossen sah (ebenso auch BGH GRUR 1988, 115, 116 - Wärmeaustauscher).

    Auch der vom Bundesgerichtshof in der "Transportbehälter"-Entscheidung hervorgehobene weitere Aspekt, dass § 100 Abs. 1 PatG (Fassung v. 16.12.1980, gültig bis 31.10.1998 mit identischer, auf § 73 abstellender Regelung) allgemeinen Charakter hat und diesem die speziellen Regelungen für das Kostenfestsetzungsverfahren als lex specialis vorgehen (ebenso BGH GRUR 1988, 115, 116 - Wärmeaustauscher), kehrt sich nach der aktuellen Rechtslage zugunsten einer von § 100 PatG losgelösten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in diesen Verfahren um.

  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    So kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Patentnichtigkeitsverfahren ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit bereits dann abgelehnt werden, wenn er zum Zeitpunkt seiner Beauftragung den Prozeßbevollmächtigten des Prozeßgegners mit der Anmeldung seiner Erfindung und der Durchführung des Ermittlungsverfahrens beauftragt hat; eine solche Ausgangslage kann bei der ablehnenden Partei Mißtrauen gegen die Objektivität des Sachverständigen erregen und das Gefühl erwecken, die Gegenpartei verfüge über Einflußmöglichkeiten, die ihr verschlossen sind (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1987 - X ZB 29/86 - BGHR, ZPO , § 406 Abs. 1 Satz 1 [Unparteilichkeit 1]).
  • BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, die die Ablehnung einer vom Rechtsbeschwerdeführer beantragten Kosten(grund)entscheidung zum Gegenstand hat, ist - anders als etwa in den Fällen, in denen die angefochtene Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren (BGHZ 97, 7 - Transportbehälter) oder die Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Vertreters (Sen.Beschl. v. 13.10.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher II) betrifft - statthaft.

    Sie ist weiter unstatthaft, wenn die Beschwerdeentscheidung lediglich das Kostenfestsetzungsverfahren (BGHZ 97, 9 - Transportbehälter) oder die Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Vertreters (Sen.Beschl. v. 13.10.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher II) betrifft.

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Demnach liegt eine zur Ablehnung berechtigende Besorgnis der Befangenheit - auf eine tatsächliche Befangenheit kommt es nicht an - dann vor, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschl. v. 13.1.1997 - X ZB 29/86-; BGH ZPO § 406 Abs. 1 S. 1 Unparteilichkeit; Senat, Beschl. v. 9.1.2006, 5 W 371/05-11, m.w.N.; Zöller-Greger, aaO, § 406, Rdnr. 8, m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 175/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03

    Frühere gemeinsame Bauprojekte: Befangen?

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2004 - 5 W 196/04

    Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen

  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 9/92

    Gebührenpflicht bei Teilanmeldung

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 5 W 7/04

    Sachverständigenablehnung im selbständigen Beweisverfahren: Verneinung einer

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2004 - 5 W 15/04

    Befangenheit des Sachverständigen: Rechtliche Wertungen des Sachverständigen als

  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 8/92

    Anspruch auf Rückerstattung der für eine Teilanmeldung gezahlten Anmeldegebühren

  • BPatG, 24.09.2009 - 10 W (pat) 38/06
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